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Über das R-S können logische und physikalische Beileger definiert werden. Physikalische Beileger haben fest definierte Regeln, denn es sind vorgedruckte Materialien, welche über die Kuvertierstrasse dem Dokument beigesteuert werden. Aus diesem Grund benötigt der ReportWriter für die postalische Aufbereitung nur die Material-Informationen des physikalischen Beilegers wie zum Beispiel das Gewicht oder die Dimension. Andere Angaben sind für die Verwendung von physikalischen Beilegern im ReportWriter nicht notwendig.

Anders verhält sich dies jedoch für die logischen Beileger

 

.....

 

An dem Rest des Arktikels wird noch gearbeitet!!!

 

 

In den Eigenschaften für die Erweiterungen kann für die entsprechenden Ressourcen von logischen/physikalischen Beilegern angegeben werden, ob diese im Produktionsprozess des Dokuments obligatorisch oder optional berücksichtigt werden sollen.

Ein Beispiel zum Verständnis:

Ein Rechnungs-Dokument besteht aus einem Blatt Papier. Für dieses Rechnungs-Dokument sind nun zwei logische und ein physikalischer Beileger definiert:

  • 'Logischer Beileger 1' - ist optional/simplex und stellt im R-S ein Blatt mit kundenspezifischer Werbung dar 

  • 'Logischer Beileger 2' - ist optional/simplex und stellt im R-S ein Blatt mit Standard-Produktwerbung dar

  • 'Logischer Beileger 3' - ist obligatorisch/simplex und stellt im R-S ein Blatt mit AGB's dar

Sind in der Konfiguration des ReportWriters und in der Konfiguration des Transaktions-Formulars keine Informationen zur Verarbeitung von optionalen Beilegern definiert, generiert der ReportWriter ein postalisches Dokument mit folgendem Aufbau:

  • Briefumschlag

  • ein Blatt der Rechnung 

  • 'Logischer Beileger 1'

  • 'Logischer Beileger 2'

  • 'Logischer Beileger 3'

Legt man als Versender die Deutsche Post AG fest und geht man von Standard-Papiergewichten der Dokument-Bestandteile aus, so ergibt sich damit ein Brief, welcher nicht mehr mit dem Porto (aktuell 70 Cent; im Jahr 2016) eines Standard-Briefes versendet werden kann. Grund dafür: Der Inhalt des Briefes ist schwerer als 20 Gramm.

Durch die optionalen Werbungsbestandteile des Briefes ist dieser zu schwer geworden und muss nun mit dem Porto eines Kompakt-Briefes versendet werden (aktuell 85 Cent; im Jahr 2016). Also 15 Cent höhere Kosten. Für manche Anwender ist der Wert der Werbungszusteuerung höher als das die höheren Porto-Kosten (in diesem Fall sollten die logischen/physikalischen Beileger im R-S auf 'obligatorisch' gesetzt werden).
Die weitaus meiste Zahl der Anwender möchte aber Werbung nur dann zusteuern, wenn dadurch kein höheres Porto verursacht wird - wie dies im R-S und im ReportWriter eingerichtet wird, beschreiben die folgenden Ausführungen.

Die Konfiguration erfolgt in folgenden Stufen:

  1. Arbeiten in der TCI des ReportWriters
  2. Konfiguration des Transaktion-Formulars
  3. Konfiguration im R-S

 

 

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