An Seitenbezogenen Erweiterungs-Punkten können Sie Ressourcen verknüpfen, die zur Laufzeit in den Erweiterungs-Punkt hineingeladen werden. Die verfügbaren Erweiterungs-Punkte, an die Sie eine Ressource binden können, werden durch das Transaktions-Formular definiert. Falls Sie sich noch nicht mit Erweiterungen vertraut gemacht haben, können Sie das hier tun.

Abbildung A


Wählen Sie aus der Erweiterungsübersicht Abb. A (1) oder aus der Seitenansicht (2) einen Erweiterungs-Punkt aus. Auf der Rechten Seite sehen Sie nun die Informationen zu dem Erweiterungs-Punkt (3,4,5).


Sie sehen :

  • Den Namen des Erweiterungs-Punkt, der im Schema festgelegt werden kann Abb. A (3).
  • Den Namen des Erweiterungs-Punkt, der im Transaktionsformular festgelegt wurde (4).
  • Die momentan verlinkte Ressource (5).


Den Name des Erweiterungs-Punkt, der im Schema festgelegt werden kann Abb. A (3), können Sie nun frei definieren. Dieser kann verwendet werden, um den Erweiterungs-Punkt mit einem fachlichen Bezeichner zu versehen.


Ressource verlinken

Sie können Ressourcen an einen Erweiterungs-Punkt auf der Seite zuweisen. Bevor Sie eine Ressource zuweisen, müssen Sie diese im Schema erst erstellen (oder in einer in das Schema eingebundenen Bibliothek). Klicken Sie auf Abb. A (5), anschließend öffnet sich folgendes Fenster:


Abbildung B


In Abb. B sehen Sie:

  • Die verfügbaren Ressource-Typen (1).
  • Die verfügbaren Ressourcen (vom ausgewählten Ressource-Typ) (2).


Wählen Sie aus Abb. B (1) einen Ressource-Typ aus, um die Ressourcen (2) zu diesem Typ anzeigen zu lassen. Mit Hilfe von (0) können Sie außerdem die Ressourcen durchsuchen.

Wählen Sie dann aus Abb. B (2) die Ressource aus, die Sie an den Erweiterungs-Punkt binden möchten und klicken Sie anschließend auf Ok. 


Ressourcen entfernen

Um eine Ressourcenzuweisung zu entfernen, wählen Sie den Erweiterungs-Punkt Abb. A (1) oder (2) aus und benutzen Sie (5).
Speichern Sie die Schema-Version, um die Erweiterung endgültig zu löschen oder verlassen Sie das Schema ohne zu Speichern, um die Löschung rückgängig zu machen.