In der Registerkarte "Beileger" können Sie Objekte nur lesen - nicht erstellen und nicht ändern!
Abbildung A: Registerkarte Beileger
In der Registerkarte sehen Sie die vom Transaktions-Formular zur Verfügung gestellten Beileger.
Sie sehen,
- ob physikalische Beileger erlaubt sind Abb. A (1). Wenn sie erlaubt sind, dann ist ein Haken gesetzt.
- ob elektronische Beileger erlaubt sind Abb. A (2). Wenn sie erlaubt sind, dann ist ein Haken gesetzt. Außerdem sehen Sie, r1: Beschreibung hinzufügen.
- ob ein Porto-Sprung erlaubt ist Abb. A (3). Wenn er erlaubt ist, dann ist ein Haken gesetzt.
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