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Abbildung A

In dieser Registerkarte sehen Sie die vom Formular zur Verfügung gestellten Materialien, die Sie in Beilegern verwenden können (4). Sie können auch eigene Materialien definieren. In Logischen Beileger können Sie eigene Materialien aber nur verwenden, wenn dies in (2) erlaubt ist.

Wenn durch das Import-Paket keine formulareigenen Materialien geliefert wurden, ist die Übersicht leer und Sie müssen für Beileger zwingend eigene Materialien erstellen.


Sie sehen außerdem:

  • ob physikalische Beileger erlaubt sind (1). Wenn sie erlaubt sind, dann ist ein Haken gesetzt.
  • ob logische Beileger erlaubt sind (2). Wenn sie erlaubt sind, dann ist ein Haken gesetzt.
  • ob logische Beileger eigene Materialien verwenden dürfen, die nicht durch das Formular bereitgestellt werden (2). Wenn eigene Materialien verwendet werden dürfen, ist der Haken nicht gesetzt
  • ob ein Porto-Sprung erlaubt ist (3). Wenn er erlaubt ist, dann ist ein Haken gesetzt.
  • welche Materialien durch das Formular bereitgestellt werden (mit Name, Breite, Höhe, Stärke, Gewicht und Beschreibung) (4).



 3.2.5.4 Registerkarte: Datenstrom-Variablen | 3.2.5.6 Registerkarte: WhiteSpace 

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