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In dieser Registerkarte sehen Sie die vom Formular zur Verfügung gestellten Materialien, die Sie in Beilegern verwenden können Abb. A (4). Sie können auch eigene Materialien definieren. In Logischen Beileger können Sie eigene Materialien aber nur verwenden, wenn dies erlaubt ist (2).

Abbildung A


Wenn durch das Import-Paket keine formulareigenen Materialien geliefert wurden, ist die Übersicht leer und Sie müssen für Beileger zwingend eigene Materialien erstellen.


Sie sehen außerdem:

  • ob physikalische Beileger erlaubt sind Abb. A (1). Wenn sie erlaubt sind, dann ist ein Haken gesetzt.
  • ob logische Beileger erlaubt sind (2). Wenn sie erlaubt sind, dann ist ein Haken gesetzt.
  • ob logische Beileger eigene Materialien verwenden dürfen, die nicht durch das Formular bereitgestellt werden (2). Wenn eigene Materialien verwendet werden dürfen, ist der Haken nicht gesetzt.
  • ob ein Porto-Sprung erlaubt ist (3). Wenn er erlaubt ist, dann ist ein Haken gesetzt.
  • welche Materialien durch das Formular bereitgestellt werden (mit Name, Breite, Höhe, Stärke, Gewicht und Beschreibung) (4).
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